Gemeinsame Position der Tierhalter zur Novellierung des Tierschutzgesetzes
Verantwortung für das Tierwohl
Im Einsatz für das Wohl der Tiere haben sich 42 Verbände aus Tierhaltung, Tierzucht, Tierhandel, Artenschutz und Tierärzteschaft für ein Positionspapier zusammengeschlossen. Der Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. (BNA) zusammen mit dem Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) und dem Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) fordern in dem Papier eine praxisnahe und wissenschaftlich basierte Überarbeitung des deutschen Tierschutzgesetzes. Das Wohl der Tiere muss im Mittelpunkt stehen und zugleich muss das Gesetz den Tierhaltern klare, umsetzbare Regeln bieten.
Das Wohl der Tiere hat für die unterzeichnenden Verbände oberste Priorität. Für sie steht im Fokus, dass es allein darauf ankommt, ob ein Tier verantwortungsbewusst und seinen Bedürfnissen entsprechend gehalten und gepflegt wird. Die Verbände lehnen daher eine sogenannt Positivliste ab, die bestimmte Tierarten von der Haltung ausschließen würde. Ein solches Pauschalverbot ist keine wirksame Maßnahme für mehr Tierschutz. Diese Schlussfolgerung wird durch die EXOPET-Studie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gestützt.
BNA, VDZ, ZZF und alle Unterzeichner (inklusive der ZGAP) begrüßen die geplante Novellierung des Tierschutzgesetzes und fordern gleichzeitig, den Vollzug von Gesetzen zu verbessern. Viele Tierschutzprobleme entstehen weniger durch fehlende Gesetze, sondern durch deren mangelhafte Überprüfung.
Eine Stärkung der zuständigen Behörden durch zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen ist daher im Zuge der Novellierung unerlässlich.
Im Einsatz für das Wohl der Tiere haben sich 42 Verbände aus Tierhaltung, Tierzucht, Tierhandel, Artenschutz und Tierärzteschaft für ein Positionspapier zusammengeschlossen. Der Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. (BNA) zusammen mit dem Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) und dem Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) fordern in dem Papier eine praxisnahe und wissenschaftlich basierte Überarbeitung des deutschen Tierschutzgesetzes. Das Wohl der Tiere muss im Mittelpunkt stehen und zugleich muss das Gesetz den Tierhaltern klare, umsetzbare Regeln bieten.
Das Wohl der Tiere hat für die unterzeichnenden Verbände oberste Priorität. Für sie steht im Fokus, dass es allein darauf ankommt, ob ein Tier verantwortungsbewusst und seinen Bedürfnissen entsprechend gehalten und gepflegt wird. Die Verbände lehnen daher eine sogenannt Positivliste ab, die bestimmte Tierarten von der Haltung ausschließen würde. Ein solches Pauschalverbot ist keine wirksame Maßnahme für mehr Tierschutz. Diese Schlussfolgerung wird durch die EXOPET-Studie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gestützt.
BNA, VDZ, ZZF und alle Unterzeichner (inklusive der ZGAP) begrüßen die geplante Novellierung des Tierschutzgesetzes und fordern gleichzeitig, den Vollzug von Gesetzen zu verbessern. Viele Tierschutzprobleme entstehen weniger durch fehlende Gesetze, sondern durch deren mangelhafte Überprüfung.
Eine Stärkung der zuständigen Behörden durch zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen ist daher im Zuge der Novellierung unerlässlich.
Um Tierhaltern und Behörden mehr Rechtssicherheit zu geben, plädieren die Verbände zudem für eine rasche Aktualisierung der veralteten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Tierschutzgesetz.